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Neuke Sicherheitstechnik GmbH
Büro Bremen
Georg-Strube-Straße 53
28277 Bremen
Tel.: (0421) 69 10 97 90,   (04298) 41 72 20
Fax: (0421) 69 10 97 88,   (04298) 41 72 22

http://www.neuke-sicherheitstechnik.de
mailto:info@neuke-sicherheitstechnik.de


















Geschäftsführer:
Karl-Heinz Neuke
Amtsgericht Bremen HRB 22294
Ust.-ID.-Nr.: DE 814071900


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1.1.2005

§ 1 Geltungsumfang
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Neuke Sicherheitstechnik GmbH gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Neuke Sicherheitstechnik GmbH in Bremen (Niederlassungssitz). Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gehen den allgemeinen Verkaufsbedingungen vor. Abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn wir Ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zustimmen. Dies gilt besonders für Einkaufsbedingungen jeder Art.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 
§ 2 Angebote - Angebotsunterlagen - Auftragsbestätigung
2.1. Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders erklärt, freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in der Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemata, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind uns auf unser Verlangen zurückzugeben. Ausnahmsweise dürfen solche Unterlagen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden, die nach ihrer Zweckbestimmung offensichtlich dem Gebrauch des Bestellers gegenüber Dritten dienen sollen.
2.3. Auf besonderen Kundenwunsch erstellen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise gellen nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

 
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
3.3. Stornierungen können nur mit unserer Zustimmung erfolgen; im Falle einer mit uns vereinbarten Stornierung erheben wir eine Stornogebühr i. H. v. 25 % des Nettokaufpreises. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
3.4. Bei einem Bestellwert unter 150 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag i H v 15 EUR.
3.5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
3.6. Für jede weitere Mahnung nach der ersten Mahnung sind wir berechtigt, von dem Besteller eine Kostenerstattung i. H. v. jeweils 2,50 EUR zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen; wir weisen darauf hin, dass wir bei Zahlungsverzug in der Regel unsere Forderungen durch ein Inkassobüro einziehen lassen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 
§ 4 Lieferzeit
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt
4.4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben

 
§ 5 Beanstandungen – Gewährleistung
5.1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu
5.3. Unser Vertragspartner hat Lieferungen sofort nach Empfang sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten diese als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns unser Vertragspartner unverzüglich zu unterrichten Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels. Auf die Regelungen des §377 HGB wird ausdrücklich verwiesen.
5.4. Bei Erteilung der Mängelrüge hat unser Vertragspartner den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist
5.5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
5.6. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.
5.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware Dies gilt nicht bei Regressanspruch nach § 478 BGB oder wenn der Besteller uns den Mangel nicht recht- zeitig angezeigt hat (Ziff. 5.3. dieser Bestimmung).
5.8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar
5.9. Ist Selbstmontage vereinbart und erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht
5.10. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen Erreichen Verschleißteile nicht ihre vorgesehene Leistung (vgl. Produktbeschreibungen), ohne dass ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegt, erfolgt ein entgeltlicher Austausch gegen anteilige Berechnung ihrer bis dato erbrachten Leistungen. Die gleiche Regelung gilt auch für Verbrauchsmaterialen.
5.11. Einschränkungen der Funktion einer gelieferten Anlage durch z. B. Fremdfunküberlagerung sind systembedingt nicht auszuschließen und daher keine Mängel.

 
§ 6 Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften fahrlässiger Verletzung, unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
6.3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist

 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich, nach den Vorgaben des Herstellers gemäss der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu behandeln.
7.3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung; sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
7.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder j bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen
7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7.6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet
7.7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Rahmen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 
§ 8 Gefahrübergang
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Soweit wir die Transportkosten tragen, liegt darin nicht auch die Übernahme des Transportrisikos durch uns.
8.2. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 
§ 9 Datenschutz
9.1. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten, die auch personenbezogenen sein können, werden nach Aufnahme der Geschäftsbeziehungen intern nach §28 BDSG gespeichert und für die Bearbeitung des Auftrages/ Vertrages nach Bedarf manuell oder in automatisierten Verfahren genutzt.

 
§ 10 Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Niederlassungssitz, nämlich die Neuke Sicherheitstechnik GmbH in 28207 Bremen.
10.2. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist unser Niederlassungssitz (Neuke Sicherheitstechnik GmbH, Bremen) Erfüllungsort.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen.

 
§ 11 Schlussvorschriften
11.1. Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht. Unser Vertragspartner erklärt sich außerdem schon jetzt damit einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.