Geschäftsführer:
Karl-Heinz Neuke
Amtsgericht Bremen HRB 22294
Ust.-ID.-Nr.: DE 814071900
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 1.1.2005
§ 1 Geltungsumfang
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Neuke
Sicherheitstechnik GmbH gelten für alle Lieferungen und Leistungen
der Firma Neuke Sicherheitstechnik GmbH in Bremen (Niederlassungssitz).
Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und unseren
Vertragspartnern gehen den allgemeinen Verkaufsbedingungen vor.
Abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners sind für uns nur
verbindlich, wenn wir Ihnen schriftlich vor Abschluss des
Geschäftes zustimmen. Dies gilt besonders für
Einkaufsbedingungen jeder Art.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. § 2 Angebote - Angebotsunterlagen - Auftragsbestätigung
2.1. Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders
erklärt, freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in der Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemata,
Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor; sie dürfen
Dritten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
zugänglich gemacht werden und sind uns auf unser Verlangen
zurückzugeben. Ausnahmsweise dürfen solche Unterlagen ohne
unsere vorherige Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden, die
nach ihrer Zweckbestimmung offensichtlich dem Gebrauch des Bestellers
gegenüber Dritten dienen sollen.
2.3. Auf besonderen Kundenwunsch erstellen wir eine schriftliche
Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise gellen nur bei
Abnahme der bestätigten Mengen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
3.3. Stornierungen können nur mit unserer Zustimmung erfolgen; im
Falle einer mit uns vereinbarten Stornierung erheben wir eine
Stornogebühr i. H. v. 25 % des Nettokaufpreises. Der Besteller ist
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der Stornierung kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
3.4. Bei einem Bestellwert unter 150 EUR berechnen wir einen Mindermengenzuschlag i H v 15 EUR.
3.5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Der Besteller hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen. Der Besteller hat ein Recht zur
Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
3.6. Für jede weitere Mahnung nach der ersten Mahnung sind wir
berechtigt, von dem Besteller eine Kostenerstattung i. H. v. jeweils
2,50 EUR zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen; wir weisen darauf hin, dass wir bei Zahlungsverzug in der Regel
unsere Forderungen durch ein Inkassobüro einziehen lassen. Der
Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
§ 4Lieferzeit
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das
Unternehmen verlassen hat.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen, z. B Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem
Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in
wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt
4.4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den
Gebrauch daraus nicht ergeben
§ 5Beanstandungen – Gewährleistung
5.1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu
5.3. Unser Vertragspartner hat Lieferungen sofort nach Empfang
sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten diese
als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen
Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns unser Vertragspartner
unverzüglich zu unterrichten Dies gilt nicht im Falle des
arglistigen Verschweigens des Mangels. Auf die Regelungen des §377
HGB wird ausdrücklich verwiesen.
5.4. Bei Erteilung der Mängelrüge hat unser Vertragspartner
den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und
insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen
Umständen dieser Fehler eingetreten ist
5.5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des
Vertragspartners in einem Umfang zurückgehalten werden, die in
einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Sachmängeln stehen.
5.6. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer
berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner
ersetzt zu verlangen.
5.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes
vereinbart ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware Dies gilt nicht bei
Regressanspruch nach § 478 BGB oder wenn der Besteller uns den
Mangel nicht recht- zeitig angezeigt hat (Ziff. 5.3. dieser
Bestimmung).
5.8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar
5.9. Ist Selbstmontage vereinbart und erhält der Besteller eine
mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn
der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht
5.10. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der
Gewährleistung ausgeschlossen Erreichen Verschleißteile
nicht ihre vorgesehene Leistung (vgl. Produktbeschreibungen), ohne dass
ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegt, erfolgt ein
entgeltlicher Austausch gegen anteilige Berechnung ihrer bis dato
erbrachten Leistungen. Die gleiche Regelung gilt auch für
Verbrauchsmaterialen.
5.11. Einschränkungen der Funktion einer gelieferten Anlage durch
z. B. Fremdfunküberlagerung sind systembedingt nicht
auszuschließen und daher keine Mängel.
§ 6Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften fahrlässiger
Verletzung, unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
6.3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist
§ 7Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich, nach den
Vorgaben des Herstellers gemäss der mitgelieferten
Bedienungsanleitung zu behandeln.
7.3. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung; sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
7.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder j bei Verletzung einer
Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen
7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
7.6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten
die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen
unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet
7.7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt
stets im Rahmen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung
mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt wird.
§ 8Gefahrübergang
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Soweit
wir die Transportkosten tragen, liegt darin nicht auch die
Übernahme des Transportrisikos durch uns.
8.2. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 9Datenschutz
9.1. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten, die auch
personenbezogenen sein können, werden nach Aufnahme der
Geschäftsbeziehungen intern nach §28 BDSG gespeichert und
für die Bearbeitung des Auftrages/ Vertrages nach Bedarf manuell
oder in automatisierten Verfahren genutzt.
§ 10Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist unser Niederlassungssitz, nämlich die Neuke
Sicherheitstechnik GmbH in 28207 Bremen.
10.2. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist unser
Niederlassungssitz (Neuke Sicherheitstechnik GmbH, Bremen)
Erfüllungsort.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; jedoch unter
Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 und
vergleichbarer internationaler Regelungen.
§ 11Schlussvorschriften
11.1. Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt
dies die Gültigkeit der Bestimmungen im übrigen nicht. Unser
Vertragspartner erklärt sich außerdem schon jetzt damit
einverstanden, dass die ungültige Regelung durch eine wirksame
Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung möglichst nahe kommt.